Kosten

Kosten

Ich bin als ärztliche Psychotherapeutin gegenüber allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen und Kostenträgern abrechnungsberechtigt.
Die Behandlungskosten meiner Privatpraxis ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird. Am Monatsende erhalten Sie eine private Rechnung, die Sie dann gegebenenfalls bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Private Krankenkassen (PKV) und Beihilfe übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter. Ich unterstütze Sie dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären.

Mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kooperiere ich im sog. Kostenerstattungsverfahren. Dieses kann dann angewandt werden, wenn sich in der Region ein Mangel an freien Therapieplätzen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz nachweisen lässt.

Weitere Information zur Kostenerstattung können Sie sich hier herunterladen:

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Formalitäten sind dann nicht nötig und es besteht Diskretion gegenüber Kostenträgern.




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